Weitere Maßnahme gegen Unterrichtsausfall: Vergütete Nebentätigkeit von Lehramtsanwärtern ab sofort möglich
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Thüringen haben künftig die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen und gleichzeitig mitzuhelfen, den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Ab dem kommenden Schuljahr können die Anwärter aller Schularten entgeltlich mehr unterrichten. Ein bereits in Sachsen erprobtes Verfahren wird damit nun auch in Thüringen umgesetzt.
Damit eröffnet sich den Lehramtsanwärtern im Dienst des Freistaats Thüringen die Möglichkeit, über den im Ausbildungsverhältnis vorgesehenen Ausbildungsunterricht hinaus weiteren selbständigen Unterricht zu erteilen. Hierfür benötigen sie einen Arbeitsvertrag, der auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes befristet ist und eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden wöchentlich umfasst. Das entspricht fünf Lehrerwochenstunden Unterrichtszeit. Die Entscheidung, ob einer Nebentätigkeit zuzustimmen ist, treffen die Ausbildungsschulen in Abstimmung mit dem Studienseminar und dem jeweils zuständigen Schulamt.
Dazu erklärt Bildungsminister Christian Tischner: „Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Unterrichtsausfall spürbar zu reduzieren. Dazu schöpfen wir alle Möglichkeiten aus. Wir haben viele engagierte Lehramtsanwärter, die jetzt zusätzliche Praxis sammeln können – und das auch vergütet bekommen. Mit der freiwilligen Hinzuverdienstmöglichkeit werden wir entscheidende Ressourcen erschließen und unsere Schulen stärken. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Bildungsqualität in Thüringen.“ In Thüringen sind aktuell 923 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter beschäftigt.