Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus

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Ministerin Schenk ruft zu Achtsamkeit und Überprüfung von Biosicherheitsmaßnahmen in Landwirtschaftsbetrieben auf

Am Samstag (14. Juni 2025) wurde in Nordrhein-Westfalen der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein festgestellt. Das Tier war einen Tag zuvor von einem Jagdausübungsberechtigten gefunden worden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht länger als ein bis zwei Tage tot. Der Fundort liegt im Landkreis Olpe. Durch speziell geschulte Kadaversuchhunde, die bereits seit Samstag im Einsatz sind, wurden unweit des ersten Falles vier weitere Wildschweine gefunden, die vermutlich ebenfalls an der ASP gestorben sind (Stand 16.06.2025, 10:00 Uhr).

Dazu Ministerin Katharina Schenk: „Der Nachweis der ASP in einem weiteren Bundesland ist sehr besorgniserregend. Zur Zeit kann noch nichts über den Eintragsweg gesagt werden. Das Virus könnte durch menschliches Fehlverhalten oder durch Wildschweine in das Sauerland gelangt sein. Der Austausch zwischen Bund und Ländern zum Gesamtgeschehen und zu den notwendig durchzuführenden Maßnahmen ist sehr eng.“ 

Thüringen bereitet sich bereits seit Jahren intensiv auf einen drohenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor und passt Präventionsmaßnahmen immer wieder situativ an. Der Fall in Nordrhein-Westfalen zeigt erneut, dass insbesondere die Untersuchung von verendeten Wildschweinen essentiell ist, um den Eintrag der gefährlichen Tierseuche möglichst frühzeitig zu erkennen. 

Ministerin Schenk: „Ich rufe nochmals alle Jägerinnen und Jäger, aber auch die Bevölkerung auf, sich in solchen Fällen umgehend an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter möglichst genauer Angabe des Fundortes zu wenden. Nur so können wir einen Eintrag möglichst frühzeitig erkennen und schnell entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Nachdem nun neben dem großen Seuchengeschehen im Dreiländer-Eck Hessen/Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg ein weiteres Bundesland betroffen ist und sich das Virus auch in anderen europäischen Ländern, wie Italien und Polen, nach wie vor ausbreitet, sind Landwirtinnen und Landwirte erneut aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben abermals kritisch zu überprüfen. Gerade in den kommenden Sommermonaten ist dies von Bedeutung, da hier in den letzten Jahren ein Höchststand bei Ausbrüchen in Hausschweinebeständen zu beobachten war.

Eine Übersicht aller Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter einschließlich Kontaktdaten findet sich hier: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort


Weiterführende Informationen:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine bekämpfungspflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit endet für die Tiere in der Regel tödlich. Es gibt keinen zugelassenen Impfstoff gegen die ASP. Der Mensch kann sich nicht infizieren.

Die ASP kann direkt von Tier zu Tier oder durch den Menschen indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge), Lebensmittel oder Futter in andere Gebiete übertragen werden.

Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Würsten (zum Beispiel Salami), ist das Virus monatelang ansteckungsfähig.

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