Thüringer Gesundheitsministerin Schenk initiiert Workshop zum Thüringer Gesundheitsdienstgesetz
Unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus den Thüringer Gesundheitsämtern sowie aus den Bereichen der Gesundheitsberufe, der Landesverwaltung und der Politik findet heute in Erfurt eine Fachveranstaltung zum geplanten Thüringer Gesundheitsdienstgesetz statt. Im Zentrum steht der Austausch zu den notwendigen Kernpunkten eines entsprechenden Gesetzentwurfs und zur Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für die gesundheitliche Daseinsvorsorge in Thüringen.
Dazu erklärt Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Dieses Gesetz ist eines meiner zentralen Vorhaben für diese Legislatur. Die Corona-Pandemie hat uns allen sehr deutlich gemacht, wie fundamental wichtig ein leistungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst für unsere Gesellschaft ist. Wir müssen diesem wichtigen Bereich endlich den gesetzlichen Rahmen geben, den er verdient. Damit stärken wir die Gesundheitsbehörden nachhaltig – strukturell, personell und digital.“
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Aufgaben, Zuständigkeiten und Standards der Gesundheitsbehörden rechtssicher und zukunftsfest zu regeln. Dazu existieren bereits umfangreiche Vorarbeiten aus der vergangenen Legislatur. In Fachvorträgen und Workshops haben die Teilnehmenden nun Gelegenheit, sich aus ihrer beruflichen Praxis heraus einzubringen.
„Die Veranstaltung ist bewusst so angelegt, dass diejenigen, die das Gesetz am Ende tagtäglich umsetzen, nicht nur zuhören, sondern mitgestalten können“, so Schenk. „Wir setzen auf die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsbehörden, denn sie wissen, was bereits gut funktioniert und an welchen Stellen nachjustiert werden muss. Damit machen wir gleichzeitig auch den Erarbeitungsprozess transparent – denn das ist entscheidend, um eine breite Akzeptanz für das Gesetzesvorhaben zu schaffen.“
Thüringen ist derzeit das einzige Bundesland ohne ein eigenes Gesundheitsdienstgesetz. Der Kabinettsbeschluss zur Gesetzesvorlage ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen, im Anschluss beginnt das parlamentarische Verfahren am Thüringer Landtag.
Ministerin Schenk abschließend: „Dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, sondern ein Ausgangspunkt – für einen modernen, vernetzten und handlungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen. Was wir begonnen haben, soll in den kommenden Monaten weiterentwickelt und gemeinsam mit allen notwendigen Beteiligten ins Ziel gebracht werden.“
Anhang: Meilensteine zum Thüringer Gesundheitsdienstgesetz