Thüringen startet Antragsverfahren zur Leistungsgruppenzuweisung im Rahmen der Krankenhausreform

Bild von Cor Gaasbeek auf Pixabay

Das Thüringer Gesundheitsministerium leitet einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform ein: Ab dem 16. Juni 2025 beginnt im Freistaat das Antragsverfahren zur Zuweisung der somatischen Leistungsgruppen. Ziel ist es, die stationäre Versorgung zukunftssicher, qualitätsorientiert und bedarfsgerecht zu gestalten.

„Mit dem Start des Antragsverfahrens setzen wir die Krankenhausreform in Thüringen konsequent um. Wir begleiten die Krankenhäuser aktiv bei diesem Prozess, um gemeinsam eine hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherzustellen“, betont Gesundheitsministerin Katharina Schenk.

Ab dem 16. Juni 2025 können alle Krankenhausträger im Freistaat Anträge für die gewünschten Leistungsgruppen sowie die geplante Fallmenge im vollstationären, somatischen Bereich einreichen. Die Antragstellung ist verpflichtend für alle Einrichtungen, die Teil des Krankenhausplans Thüringen sind.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System (KLAAS) des IT-Dienstleisters trinovis GmbH. Das System wurde eigens für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung entwickelt und ermöglicht eine einheitliche, strukturierte und effiziente Bearbeitung der Anträge.

Die Registrierung zum digitalen Antragsverfahren ist bereits seit dem 15. Mai 2025 möglich. Das Thüringer Gesundheitsministerium steht den Krankenhausträgern während des gesamten Prozesses beratend zur Seite und unterstützt bei fachlichen und technischen Fragen.

Darüber hinaus wird die Umsetzung der Krankenhausreform in Thüringen durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt. Die PD begleitet die strategische Planung und Umsetzung des Verfahrens seit über zwei Jahren, unter anderem durch fachliche Beratung, die Mitentwicklung des digitalen Antragssystems und die Organisation von Regionalkonferenzen.

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