Tag des Friedhofs in Gotha

Das Team des Gartenamtes und der Friedhofsverwaltung präsentiert das Banner für den "Tag des Friedhofs 2025". © Stadt Gotha

12 Orte – 50 Erinnerungen „ENDLICH und LEBENDIG“

Am Sonntag, dem 21. September 2025, lädt die Residenzstadt Gotha zum diesjährigen Tag des Friedhofs ein. Unter dem Motto 12 Orte – 50 Erinnerungen „ENDLICH und LEBENDIG“ wird die Bedeutung des Friedhofs als Ort der Ruhe, der Trauerbewältigung und des lebendigen Gedenkens ins Zentrum gerückt.

Seit 2001 finden bundesweit Veranstaltungen an diesem Tag statt, um den Friedhof als wichtigen Begegnungs- und Gedenkort zu würdigen. Auf dem Gothaer Hauptfriedhof erwartet die Besucher ein vielfältiges Programm, darunter geführte Rundgänge, Vorträge und eine Ausstellung, die Erinnerungen an geliebte Menschen lebendig halten soll. Hierfür gibt es besonderes Angebot und zwar die Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre persönlichen Erinnerungen an verstorbene Angehörige zu teilen. Im Rahmen der begleitenden Ausstellung sollen Geschichten, Anekdoten und schöne Erlebnisse präsentiert werden.

Die Beiträge hierfür können bis zum 14. Juli 2025 per E-Mail an friedhofsverwaltung@gotha.de oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Stadtverwaltung Gotha
Abteilung Friedhof
Langensalzaer Straße 98
99867 Gotha

Mit ihrer Einsendung stimmen die Einsenderinnen und Einsender zu, dass ihre Erinnerungen für alle sichtbar sind und tragen dazu bei, sie lebendig zu halten.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.