Was tun bei einem Verkehrsunfall – Verhalten und Rechte in Thüringen

Bild von Petra Bosse auf Pixabay

Ein Verkehrsunfall kommt meist unerwartet und plötzlich. Ob kleiner Blechschaden oder schwerwiegender Unfall mit Verletzten – in der ersten Reaktion zählen Übersicht, korrektes Verhalten und das Wissen um die eigenen Rechte. Gerade in Thüringen, wo Stadt- und Landstraßen sich abwechseln und häufig wechselnde Verkehrsbedingungen herrschen, ist es wichtig, vorbereitet zu sein. Dieser Ratgeber bietet eine umfassende Orientierung für den Ernstfall – von der ersten Maßnahme bis zur rechtlichen Klärung.

1. Ruhe bewahren und sichern

Nach einem Unfall ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie zunächst den Warnblinker ein und stellen Sie Ihr Fahrzeug – wenn möglich – so ab, dass es den fließenden Verkehr nicht behindert. Sichern Sie anschließend die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab: Innerorts mindestens 50 Meter, außerorts 100 Meter entfernt. Tragen Sie dabei unbedingt eine Warnweste – in Deutschland ist das Pflicht und dient Ihrem eigenen Schutz.

2. Erste Hilfe leisten

Sollten Personen verletzt worden sein, sind Sie gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet (§ 323c StGB – unterlassene Hilfeleistung). Das bedeutet nicht, dass Sie medizinische Maßnahmen wie ein Profi durchführen müssen – es reicht, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten helfen, etwa den Notruf absetzen (112), beruhigend auf Verletzte einwirken oder einfache Maßnahmen wie das Anlegen eines Verbandes durchführen. Achten Sie dabei auch auf den Eigenschutz – betreten Sie keine Fahrbahnen, wenn Gefahr durch weiteren Verkehr besteht.

3. Polizei verständigen – ja oder nein?

Grundsätzlich müssen Sie die Polizei nicht bei jedem Unfall rufen. Bei Bagatellschäden (z. B. kleiner Blechschaden ohne Verletzte) können sich die Unfallbeteiligten selbst einigen. Allerdings ist es in Thüringen ratsam, bei größeren Schäden, unklarer Schuldfrage, Personenschäden oder ausländischer Beteiligung die Polizei hinzuzuziehen – schon aus Beweisgründen. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Polizei zu informieren, wenn ein Unfallfluchtverdacht besteht oder wenn jemand verletzt wurde.

4. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben

Es mag naheliegend sein, sich entschuldigend zu äußern oder sogar eine Schuld einzugestehen – lassen Sie das besser bleiben. Selbst wenn Sie sich im Unrecht glauben, sollten Sie keinerlei Schuldanerkenntnis abgeben, weder mündlich noch schriftlich. Diese Aufgabe übernehmen später Versicherungen und ggf. Gerichte. Notieren Sie sich lieber alle Details und halten Sie sich mit Bewertungen zurück.

5. Daten aufnehmen und Beweise sichern

Für die spätere Klärung des Unfalls ist die Dokumentation das A und O. Notieren Sie sich folgende Daten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherung des Unfallgegners
  • Kennzeichen beider Fahrzeuge
  • Unfallzeitpunkt, Ort und Wetterverhältnisse
  • Beschreibung des Hergangs (Skizze)
  • Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen

Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven, auch Schäden, Bremsspuren, Straßenschilder, Ampeln und Umgebung. In Thüringen ist die Polizei auf Wunsch verpflichtet, Ihnen eine Unfallnummer oder eine Unfallmitteilung auszuhändigen.

6. Unfall mit Wild oder Tieren

Gerade in ländlichen Regionen Thüringens sind Kollisionen mit Wildtieren häufig. Wichtig: Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei (diese informiert den Jagdpächter), berühren Sie das Tier nicht und dokumentieren Sie den Schaden. Melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung. Bei Wildunfällen ist die Teilkaskoversicherung in der Regel zuständig.

7. Schadensregulierung – was steht mir zu?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter in Thüringen Anspruch auf vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens. Dazu zählen:

  • Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
  • Gutachterkosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Sie haben außerdem das Recht, einen eigenen Gutachter und Anwalt zu beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Besonders bei komplizierten Unfällen oder teuren Schäden ist dies zu empfehlen.

8. Unfallflucht – nicht einfach weiterfahren!

Wer sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar (§ 142 StGB). Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden oder wenn kein anderer Beteiligter anwesend ist (z. B. parkendes Fahrzeug), gilt: Warten Sie eine angemessene Zeit (mindestens 30 Minuten), hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihren Daten oder informieren Sie die Polizei. In Thüringen wird Unfallflucht konsequent verfolgt – bei Fahrlässigkeit drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

9. Was tun bei Verletzungen?

Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch wenn die Verletzung zunächst harmlos erscheint. Die Dokumentation ist wichtig für mögliche Schmerzensgeldansprüche. Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn notwendig. Informieren Sie Ihre Versicherung und ggf. Ihren Arbeitgeber.

10. Versicherungsfristen beachten

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung innerhalb von 7 Tagen. Bei Verletzungen oder anderen Besonderheiten kann auch die Haftpflichtversicherung Ihrer eigenen Rechtspflicht gegenüber Dritten prüfen – besonders bei Mitfahrern. Bei schuldhaft verursachtem Unfall droht eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Fazit

Ein Verkehrsunfall ist kein Alltag – aber mit dem richtigen Verhalten kann man viel regeln, bevor es kompliziert wird. In Thüringen wie überall gilt: Sicherheit und Dokumentation zuerst, Emotionen hintanstellen, und bei Unsicherheiten anwaltliche Beratung nutzen. Wer seine Rechte kennt und besonnen handelt, hat später weniger Ärger – und oft auch schnell Klarheit.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde redaktionell von Gotha-Aktuell erstellt. Bei der Texterstellung kam unterstützend eine KI-Assistenz (ChatGPT von OpenAI) zum Einsatz.

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