Ehrenamtliche Richter:innen gesucht: Bewerbung noch bis zum 23. Mai möglich

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Ohne Jurastudium im Gericht mitentscheiden – das dürfen ehrenamtliche Richter:innen auch in der Thüringer Verwaltungsgerichtbarkeit. Hier wird zum Beispiel über Fälle entschieden, in denen Bürger:innen gegen Behörden klagen, weil sie deren Entscheidungen für rechtswidrig halten. Thematisch geht es in den Verwaltungsgerichten unter anderem um Fragen aus dem Sozial- oder Bildungswesen, der Landwirtschaft oder dem Baurecht. Noch bis zum 23. Mai können sich Interessierte für das Amt eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen Richterin bewerben.

„Diese Arbeit erweitert den eigenen Horizont“

Bei besonders komplexen Fällen oder Grundsatzfragen entscheiden fünf Richter:innen über das Ergebnis: drei hauptamtliche Richter:innen und zwei ehrenamtliche. Letztere brauchen keine juristische Ausbildung, sondern werden aus allen Bereichen der Gesellschaft berufen.  „Diese Arbeit erweitert den eigenen Horizont“, sagt Dr. Werner Pidde, der seit 2020 ehrenamtlicher Richter in Thüringen ist. „Man lernt viel über die Verwaltung, aber auch darüber, wie man verschiedenen Meinungen begegnet und mit Menschen interagiert. Das bereichert auch das alltägliche Leben.“

Von der Verhandlung bis zum Urteil mit dabei

Ehrenamtliche Richter:innen setzen sich mit konkreten Fällen auseinander, nehmen an den Verhandlungen und der späteren Auswertungen mit den hauptamtlichen Richter:innen teil. Dabei haben die Ehrenamtlichen ein gleichwertiges Stimmrecht, wenn es zum Urteil kommt. Sie werden für einen Zeitraum von fünf Jahren berufen. Verhandlungen finden in der Regel nur an wenigen Tagen im Jahr statt. Ehrenamtliche Richter:innen aus dem Landkreis Gotha arbeiten dann in dem Verwaltungsgericht in Weimar.

Wer Interesse an der Arbeit als ehrenamtliche:r Richter:in hat, kann sich noch bis zum 23. Mai bewerben. Alle nötigen Unterlagen sind auf Nachfrage hier erhältlich:

Landratsamt Gotha
99867 Gotha
18.-März-Str. 50
Tel.: 03621 214 144 oder 03621 214 146
E-Maik: ktb@kreis-gth.de

Voraussetzungen für die Berufung

Interessierte müssen in Thüringen wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein. Ausgeschlossen von diesem Amt sind unter anderem Personen, die: kein Landeswahlrecht besitzen, durch einen Richterspruch keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes. So werden etwa auch Personen ausgeschlossen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
Auch Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung können keine ehrenamtlichen Richter:innen werden. Gleiches gilt für Richter:innen oder Berufssoldat:innen und Soldat:innen auf Zeit. Weitere Ausschlussgründe und Voraussetzungen sind unter landkreis-gotha.de/aktuelles/news aufgelistet.

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