Thüringer Kinderschutzbeauftragter Götze zur Urteilsverkündung im Missbrauchsprozess gegen einen Erzieher aus Ebeleben

Bild von Edward Lich auf Pixabay

Am Landgericht Mühlhausen wurde heute das Urteil gegen einen Erzieher verkündet, der in einem Kinderheim in Ebeleben gearbeitet und dort jahrelang Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht hat. 

Dazu erklärt der Thüringer Kinderschutzbeauftragte Udo Götze:

„Diese Taten sind abscheulich und sie werden die Opfer ihr Leben lang begleiten. Umso wichtiger ist die konsequente juristische Aufarbeitung. Darüber hinaus zeigt dieser Fall erneut, dass wir immer wieder genau hinschauen müssen. Das gilt für die Beschäftigten in Schulen, Kindergärten und erzieherischen Einrichtungen genauso, wie für die Haupt- und Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden. Wir brauchen eine Strategie aus Achtsamkeit und Konsequenz bei Grenzüberschreitungen oder Übergriffen, um Einrichtungen zu den sicheren Orten für junge Menschen zu machen, die sie sein sollten. Und das insbesondere dann, wenn die Einrichtungen für die Kinder und Jugendlichen das Zuhause sind.“

Das Kinderheim in Ebeleben, in dem der Erzieher tätig war, hat bereits mit der Überarbeitung seines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt begonnen und wird dabei von der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen begleitet.

Der Freistaat Thüringen hat sich zum Ziel gesetzt, präventiv zu arbeiten, um Kinder und Jugendliche im Alltag besser zu schützen. Aus diesem Grund sind im Rahmen der Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ alle Einrichtungen, Vereine und Verbände, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, angehalten, sich mit individuell auf die Einrichtung oder den Verein zugeschnittenen Schutzprozessen auseinanderzusetzen. Feste Qualitätsstandards, Potenzial- und Risikoanalysen sollen dabei helfen, normierte Kinderschutzkonzepte zu implementieren.

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