Anmeldefrist beim Handwerkerpreis in Thüringen läuft ab
Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.
Die Ausschreibung des Preises in Thüringen erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Thüringen, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde, der Staatskanzlei, der Architektenkammer Thüringen sowie den Handwerkskammern Erfurt, Südthüringen und Ostthüringen. Die Preisverleihung soll im November durch den Ministerpräsidenten erfolgen.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.
Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder lassen sich nach Eingabe von „Bundespreis“ in der Suche auf der Homepage des ZDH (https://www.zdh.de) und bei der DSD unter www.denkmalschutz.de/bundespreis herunterladen.