2. Gothaer Mediengespräch – am Donnerstag, 10.04.2025

Bild von Karolina Grabowska auf Pixabay

Erhellend und aufschlussreich dürfte das 2. Gothaer Mediengespräch werden, welches am 10. April 2025 um 19 Uhr im Theatercafé des Kulturhauses stattfinden wird.

Eine Veranstaltung mit zwei Schwerpunkten: Zuerst wird der Journalist Sergej Lochthofen darüber berichten, wie 1990 die Erfurter SED-Zeitung „Das Volk“ zur ersten freien Zeitung in der DDR wurde.

Im zweiten Teil geht es um die Entwicklung der Medien in den 35 Jahren seit der Wende. Was hat sich für die Journalisten geändert? Welche Herausforderungen müssen sie bewältigen? Und warum steht ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel? Zu unseren Gästen zählen
Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt. Ebenfalls vor Ort sind der MDR-Journalist Lars Sänger, der Altenburger Lokal-TV-Macher Mike Langer, der Funke-Politik-Journalist Fabian Klaus (angefragt) sowie der Thüringer Geschäftsführer des Deutschen Journalisten Verbandes, Sebastian Scholz.

Moderieren werden Oscar-Verleger Maik Schulz und Yvonne Backhaus, Redaktionsleiterin des Hanauer Anzeiger, der drittältesten Zeitung Deutschlands. Die aus Goldbach stammende Journalistin machte ihre ers­ten beruflichen Schritte einst im Landkreis Gotha und ist darüber hinaus Mitglied der Chefredaktion der Offenbach Post.

Karten für zwölf Euro gibt es ausschließlich beim Oscar-Verlag (Mail: verlag@oscar-am-freitag.de oder telefonisch unter 03621 211900). Veranstaltet wird das Gothaer Mediengespräch von KulTourStadt Gotha und MSB-Verlag.

Das Gothaer Mediengespräch ist eine gemeinsame Veranstaltung von Oscar am Freitag und der Kultourstadt Gotha GmbH.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.