K 5 zwischen Thüringer Waldblick und Gospiteroda ab 8. April wieder frei befahrbar

Bildnachweis: iStock.com/ Stadtratte

Am 8. April wird die Kreisstraße 5 von der Einmündung Thüringer Waldblick bis nach Gospiteroda wieder in beide Richtungen für den Verkehr freigegeben. Im Laufe des Tages sollen die Einbahnstraße zurückgebaut und neue Verkehrszeichen aufgestellt werden. Geplant ist, dass die K 5 spätestens am Mittag wieder in beide Richtungen befahrbar ist, informiert das Amt für Gebäude- und Straßenmanagement.

„Ursächlich für die Anordnung der Einbahnstraßenregelung im Jahr 2019 waren die deutlich erhöhten Verkehrsbelastungen aufgrund verschiedener Umleitungssituationen, die sich zum Teil deutlich länger hingezogen hatten als ursprünglich angekündigt“, sagte Landrat Onno Eckert zur Kreistagssitzung am 26. März. „Diese Umleitungssituationen sind nunmehr aber weggefallen und auch nicht zeitnah erneut zu erwarten.“

Er betonte aber auch, dass die Straßenbreite einen Begegnungsverkehr unter Nutzung der Ausweichbuchten nur bis zu einer gewissen Verkehrsbelastung verkraftet. „Überschreitet die Verkehrsdichte die kritische Schwelle, weichen Fahrzeuge regelmäßig auf die Bankette aus, was zu deren Belastung und erheblichem Verschleiß am Straßenkörper führt“, so Eckert weiter.

„In der Perspektive wird sich sicher die Frage stellen, ob die bisherige K 5 tatsächlich die Funktion einer Kreisstraße hat und, sollte diese Frage dauerhaft bejaht werden, ob sie nicht auch dementsprechend auszubauen ist.“ Das wiederum würde erhebliche Investitionskosten nach sich ziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.