Gotha (ots)
Am Freitag ereignete sich ein Verkehrsunfall in der Gothaer Brunnenstraße. Ein 34-jähriger Kraftfahrzeugführer missachtete hierbei die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß mit einem im Querverkehr befindlichen 50-jährigen Kraftfahrzeugführer. Bei dem Zusammenstoß wurde ein Kind im Alter von 6-Jahren leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. An beiden Fahrzeugen sowie an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug entstand unfallbedingter Sachschaden in Höhe von ca. 18.000 Euro. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste der Kreuzungsbereich zeitweise vollständig gesperrt werden. (jb)
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