Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat eine neue Allgemeinverfügung zur Früherkennung der Afrikanische Schweinepest (ASP) erlassen, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft getreten ist.
Danach müssen Jagdausübungsberechtigte jedes verendet aufgefundene Wildschwein sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes – sofern möglich GPS-Daten – beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.
Zudem sind die Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke
006 Boilstädt
068.1 Waltershausen-Langenhain
030.3 Gotha-Sundhausen
78 Boxberg
014 Ebenheim
015 Emleben
035 Günthersleben
040 Hörselgau
044 Laucha
045 Leina
67 Uelleben
68.4 Waltershausen
68.3 Waltershausen 3 Wahlwinkel
46 Mechterstädt
77 92. Waldcorporation Mechterstädt
01 Apfelstädt Süd
51 Neudietendorf (+ Gmk. Kornhochheim)
72 Wechmar
59 Schwabhausen
49 Mühlberg
69 Wandersleben
98 Mühlberg „Gut Ringhofen“
102 Rhönberg
024 Fröttstädt
verpflichtet, ab dem 17. März jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP gemäß Anlage 1 zu nehmen und den in Anlage 2 beigefügten Untersuchungsauftrag „Wildtieruntersuchungen“ des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) vollständig auszufüllen. Die Proben müssen unverzüglich dem Kurierstützpunkt Schützenallee 31 in Gotha übergeben werden. Für die Entnahme und Übergabe der Probe wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese richtet sich nach den Festlegungen des TLV. Auskünfte zur Höhe dieser Aufwandsentschädigung erteilt das Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsamt des Landkreises Gotha.
Die Anleitung zur Blutprobenentnahme bei Wildschweinen (Anlage 1) sowie der Untersuchungsauftrag für Wildtieruntersuchungen (Anlage 2) sind auf der Website des Landkreises bei der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung (www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/) sowie unter www.landkreis-gotha.de/service/dokumente/ zu finden.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht gegenwärtig die Schweinebestände. In Deutschland sind in einigen Regionen Fälle der Afrikanischen Schweinepest sowohl bei Wildschweinen als auch in Beständen von Hausschweinen aufgetreten.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Da eine Übertragung auf den Menschen nicht möglich ist, stellt die Krankheit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Weitergehende Informationen finden sich unter www.landkreis-gotha.de/service/dokumente/. Fragen beantworten die Mitarbeiter:innen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes unter 03621 214 901.