Neudietendorf: Lebensgefährlicher Stromunfall am Bahnhof

Symbolbild der Bundespolizei, Bahnstrom

Neudietendorf, Bahnhof Neudietendorf (ots)

Eine lebensgefährliche Aktion endete für einen Mann mit Einlieferung in ein Spezialklinikum. Schwerste Verletzungen trug ein Mann am Mittwochabend davon, nachdem es kurz vor 21:30 Uhr im Bahnhof Neudietendorf zu einem sogenannten Spannungsüberschlag kam.

Der damit verbundene Lichtbogen war in der anliegenden Nachbarschaft wahrnehmbar. Zwei Personen begaben sich daraufhin zum Bahnhof und fanden dort einen Mann, der anhand der Spurenlage mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen abgestellten Güterwagen geklettert ist.

Der Bahnstrom der mit bis zu 15 000 Volt versehenen Oberleitung sprang bei Überschreitung eines Mindestabstandes auf den Mann über. Dieser stürzte ins Gleisbett. Rettungskräfte wurden umgehend alarmiert. Ein Hubschrauber verbachte den schwerstverletzten Mann in ein Spezialklinikum.

Bundespolizisten sicherten vor Ort Spuren und befragten Zeugen. Warum der Mann auf den Wagon geklettert ist und sich dadurch in diese lebensgefährdende Situation gebracht hat, muss ermittelt werden.

Die Gefahren des Bahnstroms und die Tipps zum richtigen Verhalten in Gefahrenbereichen werden immer wieder durch die Bundespolizei und Eisenbahnverkehrsunternehmen kommuniziert. Für betriebsfremde und unberechtigte Personen sind Arbeits- und Gefahrenbereiche der Bahn Tabuzonen.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.