Hinweis zu den Anmeldeterminen der künftigen 5. Klassen in Gotha

Bild von Thomas G. auf Pixabay

Die verbindliche Anmeldung aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen für die 5. Klassen der Staatlichen Regelschulen sowie der Staatlichen Gemeinschaftsschule der Stadt Gotha ist wie folgt

  • am Montag, dem 03.03.2025, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
  • am Dienstag, dem 04.03.2025 von 13:00 bis 17:00 Uhr,
  • am Mittwoch, dem 05.03.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr,
  • am Donnerstag, dem 06.03.2025 von 13:00 bis 17:00 Uhr,
  • am Freitag, dem 07.03.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr und
  • am Samstag, dem 08.03.2025 nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung möglich.

Die Kontaktdaten der Schulen sind wie folgt:

  • Staatliche Regelschule „Andres Reyher“, Tel. 0 36 21/85 23 61,
    99867 Gotha, Mozartstr. 17, E-Mail: rs.andreas-reyher@gotha.de
  • Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“, Tel. 0 36 21/75 85 24,
    99867 Gotha, Eschleber Str. 39, E-Mail: rs.conrad-ekhof@gotha.de
  • Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha, Tel. 0 36 21/21 91 11,
    99867 Gotha, Bufleber Str. 13, E-Mail: gemeinschaftsschule@gotha.de .

Zur persönlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen mit in die Schule zu bringen: Anmeldekarte im Original; ausgefülltes Schulanmeldeformular einschließlich der Anlagen mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf der Homepage der Schule oder telefonisch zu erfragen); Halbjahreszeugnis Schuljahr 2024/2025 im Original für die Anmeldung an Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen, ggf. bei Anmeldung am Gymnasium Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung, ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie), ggf. Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie). Von der weiterführenden Schule erhalten die Eltern bzw. Sorgeberechtigten einen Anmeldenachweis in Form eines Schriftstückes. Dieser Anmeldenachweis ist bis spätestens 12.03.2025 in der Grundschule abzugeben.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an der entsprechenden Schule. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.

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