NachrichtenWirtschaft

Stadtwerke Gotha warnen vor gefälschten Briefen und Haustürbetrügern

Betrügerische Masche mit Zahlungsaufforderungen im Umlauf

Bei den Stadtwerken Gotha haben sich vermehrt Kundinnen und Kunden gemeldet. Sie berichten von Briefen mit unzulässigen Zahlungsaufforderungen, die angeblich von den Stadtwerken Gotha an sie verschickt wurden. In diesen unseriösen Schreiben werden die Kunden aufgefordert, hohe dreistellige Beträge in bar an einen Mitarbeiter direkt an der Haustür zu zahlen, der zu einem späteren Zeitpunkt direkt bei ihnen vorbeikommt.

„Mit dieser Methode und unter Androhung einer Sperrung des Energieanschlusses sollen Kunden unter Druck gesetzt werden. Wir fordern unsere Stadtwerke-Kunden nicht in Briefen auf, Barbeträge an der Haustür bereitzuhalten, um angebliche Zahlungsrückstände von Untermietern zu begleichen. Besuchen wir unsere Kunden persönlich, um zu Energietarifen zu beraten, können wir uns an der Haustür ausweisen“, erläutert der Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH, Sven Anders. „Unsere Mitarbeiter und Dienstleister, die beispielsweise Zähler ablesen, zeigen unaufgefordert ihren Dienstausweis“, sagt Sven Anders.  

Betroffene werden aufgefordert, die Stadtwerke Gotha zu kontaktieren, wenn sie ein dubioses Schreiben erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gerne weiter. Der Kundenservice der Stadtwerke Gotha ist unter 03621-433 222 oder per E-Mail an service@stadtwerke-gotha.de erreichbar.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.