Von den Morgenstunden des 29. Oktober absolvieren 35 Soldat:innen über 24 Stunden eine Übung zur abgesessenen Spähaufklärung. Die Grenzen des Übungsraumes werden von Gotha, Uelleben, der Obermühle und Tüttleben gebildet. Bei der Übung wird Tarnmaterial eingesetzt. Die vorgesehene Nachtausbildung ist besonders durch Jagdberechtigte für das o. g. Gebiet zu beachten. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Tel. 03621 214 530, im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 432 1776 oder -1775 zur Verfügung.
Zur Schadensregulierung bei evtl. entstandenen Übungsschäden wenden sich Betroffene bitte an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenz-zentrum Baumanagement Strausberg, Referat K 4, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Tel.: 03341 58 3141,
E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK4@bundeswehr.org.
Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung geltend zu machen. Antrags-formulare hierfür sind beim Landratsamt Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erhältlich.