Montag, November 25, 2024
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Thüringen braucht eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und vernetzte Gesundheitsversorgung

Bild von Darko Stojanovic auf Pixabay

AOK PLUS-Vorstand Rainer Striebel zur Empfehlung der Landesärztekammer Thüringen zum 8. Thüringer Krankenhausplan

Die Thüringer Ärzteschaft drängt mit ihrem heute veröffentlichten Papier zurecht auf eine Umsetzung des 8. Thüringer Krankenhausplans: Aus Sicht der AOK PLUS ist eine Neuausrichtung der seit 30 Jahren bestehenden Krankenhauslandschaft dringend notwendig.

Zur Empfehlung der Landesärztekammer Thüringen zur Ausgestaltung und Umsetzung des 8. Thüringer Krankenhausplans sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS:

„Die AOK PLUS teilt ausdrücklich die im Papier genannte Forderung, dass für die Behandlung von besonders lebensbedrohlichen, zeit- und personalintensiven Erkrankungen, spezielle medizinische Strukturen erforderlich sind, um eine bestmögliche Behandlungsqualität zu gewährleisten. Das bedeutet in der Praxis, dass die nun planerisch notwendigen Schritte zur Umsetzung einer bedarfsgerechten, vernetzten und leistungsfähigen Krankenhausstruktur folgen müssen.  

Mit den Notfallereignissen Herzinfarkt, Schlaganfall, Traumata, aber auch dem durch werdende Eltern planbaren Geburtstermin sind aus unserer Sicht die drängendsten Handlungsfelder in der stationären Versorgung angesprochen. Am Vorabend einer großen Bundesreform müssen das Thüringer Gesundheitsministerium und die beteiligten Akteure der Krankenhausplanung zeigen, dass sie fähig sind, die Bedürfnisse der Menschen und eine Neuausrichtung der Gesundheitsstrukturen in Einklang zu bringen. Das umfasst neben der Spezialisierung von Leistungsangeboten auch die stärkere Zusammenarbeit von Rettungsdienst, ambulanten, pflegerischen und stationären Versorgungsstrukturen. Denn nur so kann die medizinische Versorgung der Menschen in Thüringen bedarfsnotwendig und qualitativ hochwertig sichergestellt werden.“

Am Beispiel der Behandlung von Patientinnen und Patienten, bei denen der Verdacht auf einen Herzinfarkt vorliegt, zeigt sich: Diese sollten nur noch in Kliniken behandelt werden, die über ein rund um die Uhr betriebenes Linksherzkatheterlabor verfügen. Das würde bedeuten, dass nicht mehr jede Klinik Herzinfarkte versorgen darf. Gleichzeitig können sich die Patientinnen und Patienten aber darauf verlassen, dass sie im Notfall in ein optimal versorgendes Krankenhaus gebracht werden. Dazu bedarf es verbindlicher Regelungen auf der Grundlage der Leitlinien zur Behandlung von Herzinfarkten. Die AOK PLUS unterstützt zusammen mit der Landesärztekammer Thüringen die Etablierung des im neuen Krankenhausplan verankerten Thüringer Herzinfarktnetzwerkes, um diesen Strukturprozess im Sinne der Patientensicherheit und der Behandlungsqualität umzusetzen.

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