Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht gegenwärtig die Schweinebestände. In Deutschland sind in aktuell Fälle der Afrikanischen Schweinepest sowohl bei Wildschweinen als auch in Beständen von Hausschweinen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgetreten. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sind jetzt alle Schweinehalter:innen und Jäger:innen gefordert.
Es gibt eine Meldepflicht für Schweine. Das bedeutet, dass alle, die Schweine halten – egal ob in großen Ställen oder als Hobby – ihre Tiere beim Veterinäramt anmelden müssen. Dies gilt auch für Halter:innen von Minischweinen. Wer dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist, wird dringlich aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.
Vorsichtsmaßnahmen für Schweinehalter:innen: Überprüfen und aktualisieren Sie ggf. Ihre Betriebskrisenpläne, Bestandsregister und HITier-Meldungen. Melden Sie ungewöhnlich hohe Tierverluste umgehend Ihrem Tierarzt und dem Veterinäramt. Verschärfen Sie Ihre Seuchenschutzmaßnahmen. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig Ställe und Transportfahrzeuge. Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren.
Jäger:innen sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und dies unverzüglich dem Veterinäramt melden. Jedes Stück Fallwild ist zur Untersuchung anzumelden. Desinfizieren Sie nach jedem Jagdgang Ihre Kleidung, Stiefel und Ausrüstung – insbesondere Dinge, die in Kontakt mit Blut gekommen sind – gründlich. Bei Jagdtourismus in betroffene Risikoregionen besteht ein besonders hohes ASP-Einschleppungsrisiko für regionale Nutz- und Wildschweine. Auf keinen Fall sollten Jäger:innen, die auch Schweinehalter:innen sind oder Kontakt zu schweinehaltenden Betrieben haben, in Restriktionsgebieten zur Jagd gehen.
Generell gilt: Vermeiden Sie den Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen. Außerdem sind Speisereste tabu. Füttern Sie Ihre Schweine niemals mit Speiseresten, auch nicht mit solchen aus dem eigenen Haushalt. Speisereste stellen ein hohes Infektionsrisiko dar.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Da eine Übertragung auf den Menschen nicht möglich ist, stellt die Krankheit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Weitergehende Informationen finden sich unter www.landkreis-gotha.de/service/dokumente/. Fragen beantworten die Mitarbeiter:innen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amtes unter 03621 214 901.