Samstag, November 23, 2024
LPI GothaNachrichten

Trickbetrug im Landkreis Gotha: 82-Jähriger fällt auf Enkeltrick herein

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

Landkreis Gotha (ots)

Im Tatzeitraum vom 09.10.2024 bis zum 10.10.2024 erhielt ein 82-Jähriger aus dem Landkreis Gotha einen Anruf. Hierbei wurde ihm glaubhaft gemacht, dass seine Enkeltochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte und daraufhin inhaftiert worden sei. Die unbekannten Trickbetrüger spiegelten dem Mann vor, dass die Enkeltochter durch Zahlung einer Kaution freigelassen werde. Der Mann fiel auf die Masche rein. Es entstand ein finanzieller Schaden im niedrigen fünfstelligen Bereich. (mla)

Dazu ergehen wiederholt folgende Tipps der Polizei:

  • Behördliche Stellen werden Sie niemals um Geldbeträge bitten
    oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben oder
    bereitzulegen. Die Gestellung von Kaution zur Vermeidung einer
    Untersuchungshaft ist in Deutschland nicht vorhanden.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110
    an. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen
    Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst
    möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen
    Sie die Nummer selbst.
  • Sie können sich aber auch direkt an die örtliche
    Polizeidienststelle wenden.
  • Geben Sie am Telefon keine Auskunft über Ihre persönlichen und
    finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten (z.B. PIN
    oder TAN).
  • Werden Sie von einem vermeintlichen Verwandten oder Bekannten
    angerufen, legen Sie auf und rufen Sie diese Person unter der in
    Ihrem Telefon gespeicherten Nummer zurück.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer
    auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls
    unhöflich!
  • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie
    gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z. B. Nachbarn oder
    nahe Verwandte.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen kein Geld oder Wertsachen.
    Legen Sie den Telefonhörer auf, wenn:
  • Sie nicht sicher sind, wer anruft.
  • Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen
    Verhältnissen fragt, z. B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere
    Wertgegenstände im Haus haben.
  • Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere
    Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld zu überweisen,
    insbesondere ins Ausland.
  • Sie der Anrufer unter Druck setzt.
  • Sie gerade in Eile oder abgelenkt sind und keine Zeit zum
    Telefonieren haben.
  • der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Ihnen fremden Personen
    Kontakt aufzunehmen, z. B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre
    Wertsachen mitnehmen soll.
  • Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie
    sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten
    Sie Anzeige.

Informationen zu weiteren Betrugsmaschen zum Nachteil von Senioren finden Sie auf: www.polizei-beratung.de

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.