Montag, November 25, 2024
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Blauzungenkrankheit auf dem Vormarsch: Tierhalter müssen Verdachtsfälle melden

Bild von Ralph auf Pixabay

In zwei Beständen mit Schafhaltung im Landkreis Gotha nahe der Grenze zum Wartburgkreis sind erste Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Die anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche wird von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen. Menschen und andere Tiere können sich damit nicht anstecken. Auch der Verzehr von Fleisch- oder Milchprodukten, die aus erkrankten Tieren hergestellt werden, ist unbedenklich.
In allen Bundesländern sind mittlerweile Wiederkäuer an der Tierseuche vom „Serotyp 3“ erkrankt. Halter:innen, die den Verdacht haben, dass ihre Tiere auch betroffen sind, sind verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Gotha sind die Mitarbeitenden unter der 03621 214 901 erreichbar und stehen Tierhalter:innen beratend zur Seite, damit die Seuche im Bestand schnellstmöglich bekämpft werden kann. Weitergehende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind im Landkreis Gotha nicht erforderlich.
Obwohl der Name es vermuten lässt, weisen erkrankte Tiere nur selten eine Blaufärbung der Zunge auf. Welche Symptome auftreten, erfahren Interessierte auf www.landkreis-gotha.de/aktuelles. Der Verlauf der Krankheit ist für betroffene Tiere oft mit Schmerzen verbunden. Im schlimmsten Fall kann die Seuche tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Das wirksamste Mittel, um Bestände zu schützen, ist die Impfung.

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