NachrichtenPolitik

Thüringen beschließt Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen

Bild von Tumisu auf Pixabay

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde am 18. Juni 2024 vom Thüringer Kabinett beschlossen. Dieser wird nun an den Landtag zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

„Es ist uns gelungen, mit allen Ministerien und der Thüringer Staatskanzlei einen gemeinsamen Aktionsplan der Thüringer Landesregierung zu erstellen“, sagt die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler. „Das ist deutschlandweit einmalig.“ Dass die Sozial-, Innen- und Justizministerien für das Thema Gewaltschutz zuständig seien, liege auf der Hand. Aber auch jene mit einzubinden, die für Medien, Hochschulen und Umweltschutz zuständig sind, sei sehr erfreulich. „Damit bekundet diese Landesregierung, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt eine gemeinsame, ressortübergreifende Aufgabe ist“, so Ohler.

Hier werde der Wert der in dieser Legislatur eingerichteten Koordinierungsstelle sichtbar: nur durch die intensive Arbeit mit den einzelnen Ministerien seien über 130 Maßnahmen zustande gekommen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Ebenso wertvoll war die Zusammenarbeit mit dem Beirat Gewaltschutz, der sich aus über 30 Vertretungen aus Zivilgesellschaft, Land und Kommunen zusammensetzt und seit über zwei Jahren die Landesregierung berät.

Die von den 46 Staaten des Europarates im Jahr 2011 beschlossene und seit 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention hat Gesetzesrang und muss somit auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Dafür ist auf Landesebene der Aktionsplan ein wichtiges Instrument. So umfassend die Konvention sich dem Kampf gegen Gewalt verschreibt, so vielfältig sind auch die Maßnahmen im Aktionsplan. Sie reichen von einer besseren Versorgung mit Schutz- und Beratungseinrichtungen über verbesserte Täterarbeit bis hin zu Vereinbarungen in der Filmförderung und Bildungsarbeit in der Jugendarbeit, u. a. bei den Umweltschutzverbänden.

Die Landesregierung bekennt sich mit ihrem Aktionsplan zum Schutz aller Frauen und Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. „Uns ist besonders wichtig, dass es keinen Unterschied macht, welche sexuelle Orientierung eine Person hat oder aus welchem Land sie kommt. Schutz und Unterstützung müssen für alle gelten und Bewusstseinsbildung muss sich an alle richten“, bestätigt Gabi Ohler. „Wir gehen davon aus, dass sich auch zukünftige Landesregierungen an den gesetzlich vorgegebenen Auftrag der Gewaltbekämpfung halten werden.“

Weitere Informationen zum Thüringer Landesaktionsplan finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de/gewaltschutz/istanbul-konvention/aktionsplan-fuer-thueringen

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.