Montag, November 25, 2024
LPI GothaNachrichten

82-Jähriger fällt Telefontrickbetrug zum Opfer: Polizei warnt vor neuer Masche

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg

LPI Gotha (ots)

Gestern wurde der Ilmenauer Polizei ein Fall von Telefontrickbetrug gemeldet. Ein 82-Jähriger erhielt einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter einer Finanzbehörde. Der vermeintliche Finanzbeamte teilte dem Angerufenen mit, dass er beauftragt wäre Betrugsopfer ausfindig zu machen und erbeutete Geldbeträge zurückerstatten würde. Der 82-Jährige gewährte dem Betrüger Fernzugriff auf seinen Computer, sodass dem Senior in der weiteren Folge ein Beuteschaden in Höhe eines unteren fünfstelligen Eurobetrages entstand. Da die Betrüger hauptsächlich Senioren als potentielle Opfer auswählen, empfiehlt die Polizei Angehörigen mit ihren Eltern über diese Art der Betrugsmasche zu sprechen. Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ oder bei der Polizeilichen Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha unter 03621-781504. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.