NachrichtenStadt Gotha

Rose „Herzogin Friederike“ an die Stadt Gotha übergeben

Oberbürgermeister Knut Kreuch und Vorsitzende der Anni-Berger Stiftung Marie-Luise Steube © Stadtverwaltung

Marie-Luise Steube, die Vorsitzende der Anni-Berger-Stiftung in Bad Langensalza, übergab Oberbürgermeister Knut Kreuch im Gothaer Rathaus eine Rose. Die vom Rosenhof Rönigk in Bad Langensalza gezüchtete Rose trägt den Namen „Herzogin Friedericke“. In der Stadt Bad Langensalza entwickelte sich im 19. und 20. Jahrhundert eine reiche Rosenzucht, die durch die Anlage eines Rosengartens im Jahr 1999 eine besondere Würdigung erfuhr. Bedeutendste Züchterin der Stadt war die Gärtnerin Anni Berger (1904-1990), deren Namen die Stiftung trägt. Sie züchtete allein von 1942 bis 1978 fünfzig neue Rosensorten.

Die rot-gelb blühende Strauchrose „Herzogin Friedericke“ ist nach der am 17. Juli 1715 in Gotha geborenen Prinzessin Friedericke von Sachsen-Gotha-Altenburg benannt, die 1734 den letzten Herzog von Sachsen-Weißenfels heiratet. Ihr Bruder war er regierende Herzog Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg und ihre Schwester ist Augusta Dowager Princess of Wales, die für die frühesten Beziehungen der Ernestiner zum englischen Königshof sorgte. Als Witwe kam die junge Herzogin, die alle ihre fünf Kinder im Kindesalter verlor, nach Bad Langensalza und ließ sich das Friederickenschlösschen erbauen. Die berühmte Therme trägt auch ihren Namen.

Die Rose soll durch das Gartenamt der Stadt Gotha am „Tag der Rose“, dem 12. Juni 2024, ausgepflanzt werden.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.