Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters und des Landrats sowie Europawahl am 9. Juni 2024.
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, werden die rund 36.500 Wahlberechtigten der Stadt Gotha erneut an die Wahlurnen gerufen. Dann stehen neben der Europawahl, bei der die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden, auch die Stichwahlen um das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha und um das Amt des Landrates des Landkreises Gotha an. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mitzuentscheiden, wer die Entwicklungen in Europa, in der Stadt Gotha und im Landkreis Gotha in den nächsten Jahren steuern soll.
Die Stadt Gotha ist zur Wahl am 9. Juni 2024 wieder in vierzig allgemeine Wahlbezirke gegliedert, in denen die Wahlberechtigten am Wahlsonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Außerdem wurden in der Stadt Gotha acht Briefwahlbezirke gebildet. Alle Urnenwahlbezirke sind denselben Wahllokalen zugeordnet, wie bereits am 26. Mai 2024, so dass alle Wahlberechtigten, die bereits an dieser Wahl teilgenommen haben, die Örtlichkeit ihres Wahllokals schon kennengelernt haben.
Alle Wahlberechtigten werden gebeten ihre Wahlbenachrichtigung bereitzuhalten. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen. In diesen Fällen sollte der Personalausweis bzw. für EU-Bürger die Identitätskarte bereitgehalten werden. Wahlberechtigt sind nur diejenigen, die bereits zur Hauptwahl am 26.05.2024 wahlberechtigt waren, es sei denn sie hätten zwischenzeitlich ihr Wahlrecht verloren.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Stimmabgabe zeitweise zu Wartezeiten kommen kann.
Hinweis für Briefwähler: Einen fristgerechten Eingang Ihrer Wahlbriefe gewährleitet ebenfalls der Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser am Hauptmarkt 1 und am Ekhofplatz 24 bis spätestens 09.06.24, 18:00 Uhr.
Alle Informationen zu den Wahlen, zum Wahlablauf und zu den Ergebnissen der Wahlen am 26. Mai 2024 und am 9. Juni 2024 sind unter nachfolgendem Link zu finden: