Gera, Gera Hauptbahnhof (ots)
Am heutigen Vormittag wurde ein 41-jähriger Türke bei der Bundespolizei im Revier Gera vorstellig. Der Mann erhielt die behördliche Auflage, sich bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle zu melden und dort ein Reise- oder Identitätsdokument vorzulegen. Hintergrund dieser Anordnung war seine Kontrolle im Rahmen der Einreise an der deutsch-tschechischen Landgrenze am 16.02.2024, wo er lediglich einen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Den Pflichttermin bei der Polizei hatte sich der Mann aber sicherlich anders vorgestellt. Denn die eingesetzten Kollegen hegten Zweifel an der Echtheit des vorgelegten türkischen Reisepasses. Um diesen Anfangsverdacht zu verifizieren, erfolgte eine technische Überprüfung des ausgehändigten Dokumentes. Der gute Riecher der Bundespolizeistreife sollte sich als richtig erweisen. Mittels Prüfgeräten und -verfahren konnte belegt werden, dass eine Manipulation von mehreren Passseiten erfolgt ist, unter anderem auf der Biodatenseite, aus der wesentliche Daten zur Person ergehen. Sowohl der Reisepass als auch die darauf aufbauende Niederlassungserlaubnis wurden für das Strafverfahren sichergestellt. Der türkische Mann wurde vernommen. Neben der Anzeige wegen Urkundenfälschung muss sich der türkische Staatsangehörige wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes verantworten. Die Dienststelle durfte die nun ausweislose Person verlassen, um sich ohne schuldhaftes Verzögern bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Welche Auswirkungen der Strafvorgang auf das Bleiberecht der vorstelligen Person hat, bleibt offen.
In der Bundespolizei finden immer wieder Schulungen zum Umgang mit nationalen und ausländischen Dokumenten statt. Dies hilft den Streifen, im Einsatzraum eine erste Einschätzung bei zweifelhaften Papieren vornehmen zu können. Durch eine mobile App auf den dienstlichen Smartphones wird das individuelle Fachwissen unterstützt. Zudem haben die Kolleginnen und Kollegen somit auch ortsunabhängig die Möglichkeit, Ausweise, Identitätspapiere oder sonstige Dokumente zu prüfen. Sollten sich Verdachtsmomente nicht bestätigen, erwächst für den Betroffenen der Vorteil, dass eine Mitnahme zur Dienststelle dann entfallen kann.
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