Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Führerscheine nur noch mit einer befristeten Gültigkeit ausgestellt werden. Für alle bis dahin unbefristet ausgestellten Dokumente ist ein Pflichtumtausch vorgeschrieben.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je nach Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber:in zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig, daran anschließend die „Scheckkartenführerscheine“ je nach Ausstellungsdatum.
Ab sofort sind alle Fahrerlaubnisinhaber:innen mit Geburtsjahr 1971 und später, die noch einen Papierführerschein besitzen, zum Umtausch aufgerufen. Diese Führerscheine werden am 20. Januar 2025 ungültig. Ausgenommen davon sind alle Fahrerlaubnisinhaber:innen, die vor 1953 geborenworden sind. Dieser Personenkreis muss seinen Führerschein – egal, ob Paper oder Scheckkarte – bis 2033 nicht umtauschen.
In den vergangenen beiden Jahren haben insgesamt 6130 Führerscheininhaber:innen aus dem Landkreis ihr Dokument umgetauscht (2022: 3043, 2023: 3087).
Wer für den Umtausch einen Termin benötigt, kann sich über die Homepage des Landkreises Gotha oder die App „cleverQ“ einen Termin zum Umtausch buchen.
FAQ zum Umtausch
Was wird benötigt?
– Führerschein
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht
älter als 3 Monate)
– biometrisches Passbild (kann alternativ auch direkt vor Ort digital
erstellt werden)
Was kostet der Umtausch?
– 28,90 € Gebühr zuzüglich 6,00 €, wenn ein biometrisches Passbild
erstellt werden soll
Wer kann einen Termin buchen?
Der Terminservice kann ausschließlich für den Pflichtumtausch von Antragstellern, die hierzu im Amtsblatt, der Presse und der Homepage des Landkreises Gotha aufgerufen sind, genutzt werden.
Andere oder zusätzliche Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen dort nicht zur Verfügung.
Alter/Neuer Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie nach Antragstellung mit einer Befristung wieder ausgehändigt.
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.