Freitag, November 22, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Anmeldung Informationsveranstaltung zum Gothardusfest 2024

Foto: © Uwe-Jens Igel

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,

wir möchten nochmals erinnern und laden Sie herzlich zur Informationsveranstaltung zum Gothardusfest 2024 (02.05. – 05.05.2024) ein, die von der KulTourStadt Gotha GmbH und dem Gewerbeverein organisiert wird.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihnen alle relevanten Informationen bezüglich Platzierungen, eingeschränkten Zufahrten und weiterer Veranstaltungsmodalitäten für das kommende Gothardusfest vorzustellen.

Datum: Montag, 26. Februar 2024
Uhrzeit: 18:30 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr)
Ort: Bürgersaal im historischen Rathaus, Zugang über den Seiteneingang vis-à-vis Tempel of Cult.
Ansprechpartner Gothardusfest: KulTourStadt Gotha GmbH.

Um an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, bitten wir Sie höflich um eine vorherige Anmeldung unter der E-Mail-Adresse info@gewerbeverein-gotha.de.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Veranstaltung ab 18:00 Uhr nur über den Seiteneingang des Rathauses möglich ist.
Dieser Seiteneingang wird von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr geöffnet sein und danach verschlossen werden.
Daher ist Pünktlichkeit entscheidend.

Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und einen interessanten Informationsaustausch.

Mit freundlichen Grüßen

Dötsch Gewerbeverein

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.