Sonntag, November 24, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Helping Angels erhielten 6.000 Euro Spende

Foto: © Kreissparkasse Gotha

Erste Hilfe Projekt an KiTa´s und Grundschulen geplant

Am 11. Januar 2024 übergab die Kreissparkasse eine Spende i.H.v. 6.000 Euro an den Helping Angels e.V. Das Geld soll verwendet werden, um an KiTa´s und Grundschulen Erste Hilfe Kurse für die Kinder durchzuführen. Das dafür notwendige Material wird mit diesem Geld beschafft. „Wir möchten den Kindern zeigen, wie sie sich bei einem medizinischen Notfall richtig verhalten und so Menschen helfen können. Niemand ist zu klein, um Hilfe zu holen oder erste Hilfe zu leisten“, betonte sich Christian Piszczan-Korff, Vorsitzender des Vereins Helping Angels.

„Dieses Projekt hat uns sofort begeistert und wir unterstützen es gern. Kindern zu zeigen, wie sie Menschen in einer Notlage helfen können, ist ein tolles Projekt“, sagte Jörg Krieglstein, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Gotha.

Der Verein Helping Angels ermöglicht schwerstkranken Menschen die Erfüllung eines letzten Herzenswunsches und arbeiten ausschließlich ehrenamtlich, finanziert durch Spenden. Über 100 Mitglieder, die zum Teil aus medizinischen Berufen kommen, sind im Verein aktiv. Es konnten schon mehr als 140 Wünsche realisieren werden.

Weitere Informationen zum Verein Helping Angels gibt es unter https://www.helpingangels-gotha.de

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.