Gotha (ots)
Gestern Nachmittag wurde in der Huttenstraße ein Kind von einem Pkw erfasst. Der 10 Jahre alte Junge wollte eine Fußgängerampel passieren, obwohl für ihn offenbar das Lichtzeichen Rot galt. Eine 42 Jahre alte VW-Fahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Jungen. Er wurde dabei verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. (ah)
Soweit ich gelesen habe, hatte der Junge das Lichtzeichen Rot.Also trifft die PKW Fahrerin keine Schuld.Wie schnell sie gefahren ist ist eine andere Sache.Vieleicht hätte sie dann noch bremsen können.Aber rein Rechtlich gesehen hätte der Junge die Straße nicht überqueren dürfen.Mann kann nicht immer alles auf die Autofahrer abschieben.
Hier die Mutter von dem verunfalltem Jungen. Die Schuldfrage ist noch nicht gänzlich geklärt. Es steht offenbar hatte der Junge rot. Heißt nicht das es auch so zu 100% war. Habe eine Zeugenaussage die sich mit der Aussage meines Kindes deckt. Also bitte erstmal die Bälle flach halten bis der komplette Sachverhalt geklärt ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme!
Ich bin durch meinen Beruf jeden Tag auf Gothaer Straßen unterwegs. Da sieht man ne Menge. Ich glaube, dieser Unfall hätte verhindert werden können, wenn man langsam, aufmerksam und Rücksichtsvoll fahren würde.
Doch leider ist dass oft nicht der Fall.
Man muss nicht langsam fahren,ihrer Prämisse zur Folge wäre man dann ein ständiges Verkehrshindernis.
Man sollte angepasst fahren. Angepasst in diesem Fall bedeutet, dass man, wenn man Kinder am Straßenrand sieht, aufmerksam und bremsbereit fährt und mit einer Geschwindigkeit die das rechtzeitige Anhalten ermöglicht. Pauschales langsam fahren ist keine Lösung,nur für Menschen die vom Straßenverkehr permanent überfordert sind. Diese jedoch sollten statt langsam zu fahren eher den Entschluss fassen,das selber fahren aufzugeben. Und zwar eigenständig und nicht zwangsweise.