Verlängerung der Antragsfrist für Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung

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Das Kabinett hat am 7. März 2023 den Beitritt Thüringens zur Stiftung des Bundes „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ unter dem Vorbehalt einer entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung im Landeshaushalt 2024 beschlossen.

Anträge konnten ursprünglich bis zum 30. September 2023 gestellt werden, aus Thüringen waren es bis zu dieser Frist 3.422. Bei der Geschäftsstelle der Stiftung geht jedoch nach wie vor eine hohe Zahl an Anträgen auf Leistungen aus der Stiftung ein. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Mitte Oktober beschlossen, die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern. Dazu wird die Thüringer Sozialministerin Heike Werner in der kommenden Kabinettssitzung am 24. Oktober 2023 berichten.

Sozialministerin Heike Werner betont: „Wir begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung. Allein durch die Ost-West-Rentenüberleitungen kam es zu teils massiven Kürzungen, Nichtanerkennungen und Streichungen von Rentenansprüchen. Viele Menschen haben seitdem um die Anerkennung ihrer Ansprüche gekämpft. Die Verlängerung der Antragsfrist ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle berechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller vom Härtefallfonds profitieren und Unterstützung erhalten.“

Die finanzielle Ausgleichszahlung der Stiftung richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Betroffene erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro (Bundesanteil), wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Hinzu kommen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024 weitere 2.500 Euro an Landesmitteln. Die Zahlung für die Berechtigten, die zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 ihren Wohnsitz in Thüringen hatten, erhöht sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro.

Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds können demzufolge noch bis zum 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden:

Postanschrift:

Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds

44781 Bochum

E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de

Telefon: 0800/7241634

Die Antragsformulare können dort angefordert oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html abgerufen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Stiftung stehen von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.

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