Samstag, Dezember 21, 2024

Einladung zum Tag des offenen Denkmals nach Friedrichroda

Foto: Kur- und Tourismusamt

Mit einer Vielzahl von Führungen und Besichtigungen lädt die Stadt Friedrichroda zum Tag des offenen Denkmals am 10.09.2023 ein.

Das Heimatmuseum in Finsterbergen öffnet für alle Besucher von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr seine Türen und bietet Eintritt in die historischen Räume. Zum Abschluss sind alle Gäste ab 17.00 Uhr zum gemütlichen Beisammensein herzlich eingeladen. Das Heimatmuseum in Friedrichroda steht den Besuchern am 10.09.2023 von 14.00 bis 17.00 Uhr für Führungen zur Verfügung. Erleben Sie viel Wissenswertes über den „Beginn des Kurbetriebes“, über die „Alte Hufschmiede von 1755“ aber auch über die „Wäscherei und Bleicherei“ sowie über „Das Klassenzimmer zum Friedrich Perthes Zeiten“ wird berichtet.

Viel Interessanten und Wissenswerten rund um das Schloss Reinhardsbrunn bekommen alle Besucher von 11.00 bis 15.00 Uhr bei einer Schlossparkführung. Eine Anmeldung für die Schlossparkführungen ist nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Westeingang, direkt am Kavaliershaus.

Der Eintritt für die Schlossparkführung ist kostenfrei, aber über eine freiwillige Spende für die Aufrechterhaltung der Schlossparkführungen und Dauerausstellung im Kloster freut sich der Verein Kirche und Tourismus e.V.

Nähere Informationen www.friedrichroda.de und unter 03623 33200.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.