Schwerer Lkw Unfall auf der A 9 bei Dittersdorf!

Bild von Ingo Kramarek auf Pixabay

Dittersdorf (ots)

Am Montagnachmittag, 16:25 Uhr, gingen eine Vielzahl von Notrufen über einen schweren Lkw Unfall auf der A 9 Ri. Nürnberg, nach der AS Dittersdorf, bei der Polizei ein. Ein Sattelzugfahrer kam aus bisher noch ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der dortigen Schutzplanke. Der Fahrzeugführer lenkte gegen und schleuderte zurück auf die Fahrbahn. Der Sattelanhänger riss in der weiteren Folge von der Sattelzugmaschine ab und kollidierte mit der linksseitigen Betongleitwand. Dort kam der Sattelanhänger zum Stehen. Es liegen durch die Wucht des Aufpralls viele Trümmerteile und Dreck auch auf der Richtungsfahrbahn Berlin. Die Richtungsfahrbahn Nürnberg war seit dem Unfall für 50 min voll gesperrt und es hat sich bereits ein 5 km langer Rückstau gebildet. Aktuell ist nur der rechte Fahrstreifen frei. In Richtung Berlin kommt es ebenfalls zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Bitte unbedingt eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge bilden! Es wird nachberichtet.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.