2. Runde: Eine Friesenbank für Ihre Kunden! Jetzt Anmelden!

Foto: © Sabine Wroblewski-Freund

Seitdem die ersten 30 Bänke ihren Platz in der Stadt gefunden haben, werden diese gern von den Kunden und Besuchern in Anspruch genommen. Ihr freundliches Erscheinungsbild und die Möglichkeit zum Verweilen und Pausieren sind eine tolle Ergänzung für den öffentlichen Raum. Seither gab es viele Anfragen ebenfalls noch Bankpate zu werden. 

Nun gibt es eine 2. Auflage, welche wieder durch die finanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Gotha ermöglicht wurde. Diese Beteiligung der Kreissparkasse ist nur ein Teil von vielen verschiedenen Aktionen in diesem Sommer in der Innenstadt, welche in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse realisiert werden. 

Informationen zum Projekt und Bankpatenschaft: Wir wollen weiterhin gemeinsam mit Ihnen die Aufenthaltsqualität in unserer Innenstadt verbessern. Um unseren Gästen die Möglichkeit zur Erholung und zum Verweilen zu geben, möchten wir Friesenbänke vor die Läden stellen. Sie haben ein Gewerbe in der Innenstadt und verfügen über eine Sondernutzungsfläche? Melden Sie sich gern, um die Patenschaft für eine Friesenbank vor Ihrem Geschäft zu übernehmen. Für Sie entstehen hierbei keine Kosten. Ihre Aufgabe ist es lediglich die Bank nach Ladenschluss in Ihrem Geschäftsraum unter zu stellen und diese sauber zu halten. Sollten Sie Interesse haben freuen wir uns über eine Anmeldung oder weitere Fragen an e.kupfer@gotha.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.