Entscheidungsgrundlagen werden erwartet
Wie geht es mit den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Gotha weiter? Mit dieser Frage wird sich der Kreistag in der kommenden Sitzung am Mittwoch, 22. März, befassen. „Zum einen gibt es mit Blick auf die Gebäude einen erheblichen Sanierungsrückstand, sodass der bauliche Zustand teilweise als kritisch zu betrachten ist. Zum anderen stoßen wir bereits jetzt bei der Unterbringung der Mitarbeitenden an unsere Kapazitätsgrenzen“, erklärt Landrat Onno Eckert. „Unter dem Motto ‚professionelles Arbeitsumfeld schafft professionelle Arbeitsergebnisse‘ sollten bei der Frage nach der Zukunft der Verwaltungsgebäude darüber hinaus auch die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung im Mittelpunkt stehen.“ So stehen derzeit Sozialbereiche wie Teeküchen für die Mitarbeitenden weitestgehend nicht zur Verfügung.
Zur Kreistagssitzung am Mittwoch steht der „Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Struktur der Verwaltungsgebäude“ auf der Tagesordnung. Das bedeutet: Die Beschlussvorlage soll noch keine Entscheidung für eine konkrete Variante oder ggf. einen möglichen Standort sein, sondern eingrenzen, welche Möglichkeiten in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weiter untersucht werden und welche nicht. Ein weiteres Ziel ist die Vorbereitung eines Verwaltungsstandort-Entwicklungskonzeptes.
Vier Möglichkeiten durch Planungsbüros geprüft
Bereits Ende 2021 wurden zwei Planungsbüros mit einer vorbereitenden Studie zur Zukunft der Gebäude beauftragt. In dieser Studie, die im Mai 2022 im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Umwelt vorgestellt und diskutiert wurde, sind für alle Bestandsgebäude die Kosten für notwendige Sanierungen sowie dringend erforderliche Baumaßnahmen ermittelt worden. Ausgehend von dieser Untersuchung und der Diskussion im Ausschuss wurden die Planungsbüros beauftragt, Alternativen zur Sanierung im Bestand zu prüfen.
Folgende vier Varianten wurden untersucht:
1. Sanieren im Bestand
2. Erweiterungs-/Teilneubau am Standort 18.-März-Straße 50 (zzgl. Sanierung von Bestandsobjekten)
3. Erweiterungs-/Teilneubau auf einem noch zu findenden Grundstück in Gotha (zzgl. Sanierung von Bestandsobjekten)
4. Neubau der Verwaltung an einem neuen Standort in Gotha
Ausschließlich im Bestand zu sanieren, stellt für Landrat Onno Eckert keine lohnenswerte Variante dar. „Eine Sanierung könnte nur in Bauabschnitten erfolgen – mit schwer kalkulierbaren Kostenfolgen. Hinzu kommt, dass wir Ausweichmöglichkeiten für die Mitarbeitenden bräuchten und die Bestandsgebäude wenig Spielraum für neue Strukturen und mehr Flexibilität bieten – auch mit Blick auf die energetische Komponente“, erläutert der Landrat. Er spricht sich folglich dafür aus, diese Möglichkeit nicht weiter zu verfolgen.
Welche der Varianten schlussendlich einer genaueren Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterzogen werden, hängt von der Entscheidung der Kreistagsmitglieder ab. In Vorbereitung auf die Sitzung hatten sich diese in den vergangenen Wochen zusammen mit Landrat Onno Eckert die Bestandsgebäude genauer angeschaut.