Erschreckend viele Mängel

A4 Hermsdorfer Kreuz (ots)

33 von 35 Fahrzeugen wurden an der Kontrollstelle der Autobahnpolizei beanstandet. Im Rahmen der Operation Roadpol, einer europaweiten Maßnahme, wurden mehrere Kontrollstellen in Thüringen aufgebaut. Im Schwerpunkt ging es bei der Kontrolle am vergangenen Donnerstag um LKWs und Busse. Die Bilanz ist alarmierend, von 33 kontrollierten Fahrzeugen, waren nur zwei komplett frei von Mängeln. Bei allen anderen verteilten sich die Beanstandungen auf viele verschiedene Bereiche. Es wurden 9 Anzeigen zum Fahrpersonalgesetz, 10 Anzeigen zur Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung, zwei Anzeigen zum Abfallverbringungsgesetz, eine Anzeige zum Gefahrgutbeförderungsgesetz und eine Anzeige zum Güterkraftverkehrsgesetz geschrieben. Es wurden insgesamt 10 Verwarngelder und eine Sicherheitsleistung erhoben. Zwei Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Den Beamten der Autobahnpolizei schauten während der Kontrolle viele interessierte Schüler im Zuge eines Schülerpraktikums bei der Arbeit über die Schulter.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.