Thüringen setzt erste Maßnahmen des gestrigen MPK-Beschlusses um

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen ab Freitag

Vor dem Hintergrund der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 und der beschlossenen Öffnungsstrategie für die nächsten Wochen ist sich das Thüringer Landeskabinett nach einer heutigen Sondersitzung einig, dass eine schrittweise und kurzfristige Reduzierung von Corona-Maßnahmen in Thüringen bereits im Vorfeld der anstehenden Änderung der geltenden Corona-Schutzverordnung erfolgen soll.

Das Thüringer Gesundheitsministerium setzt daher mittels eines Erlasses erste Teile der geltenden Verordnung außer Kraft. Der Erlass ist den Landkreisen und kreisfreien Städten heute zugegangen. Demzufolge werden ab Freitag, 18. Februar 2022, die folgenden Regelungen aufgehoben:

  1. § 17 Absatz 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO

Das bedeutet: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, unterliegen keinen Beschränkungen der Teilnehmerzahl mehr.

  • § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr.2a ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO

Das bedeutet: Die 3G-Zugangsbeschränkung in geschlossenen Räumen von Einzel- und Großhandelsgeschäften entfällt. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske bestehen.

Weitere Vorgaben entfallen Ende der kommenden Woche mit dem Auslaufen der pandemischen Lage in Thüringen:

  • Vorschrift, dass Demonstrationen und politische Versammlungen ortsfest zu erfolgen haben
  • Untersagung von Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfesten, Winter- oder Frühlingsmärkten, Kirmes, Festivals und vergleichbaren Veranstaltungen
  • Schließung von Freizeitparks, Spielplätzen in geschlossenen Räumen, Bars, Diskotheken, Tanzklubs, Swingerklubs und Prostitutionsstätten
  • weitergehende infektionsschutzrechtliche Bestimmungen bei erhöhtem oder stark erhöhtem Infektionsgeschehen („Hotspot“-Regelungen), also der zusätzlichen Maßnahmen bei Inzidenzen über 1.500 bzw. über 2.000

Welche Regelungen ab dem 25. Februar 2022 für diese Bereiche gelten, befindet sich in der Abstimmung und wird rechtzeitig im Vorfeld öffentlich bekanntgegeben.

Darüber hinaus haben der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner ein gemeinsames Strategiepapier zu den künftigen Maßnahmen des Pandemiemanagements in Thüringen nach dem 16. Februar 2022 verfasst. Das Dokument ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Parallel wird an der neuen Corona-Schutzverordnung gearbeitet, die ab dem 1. März 2022 gelten soll. Je nach Infektionslage sind Differenzierungen zum Strategiepapier im Einzelfall möglich.

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