Mittwoch, Februar 5, 2025

Öffnungszeiten der Kommunalen Kindergärten

Nach wie vor befindet sich der Landkreis Gotha in Warnstufe 3. Nach den immer noch bestehenden Vorgaben des Freistaates Thüringen und des darauf basierenden Stufenkonzeptes bleibt es dabei, dass weder Gruppen gemischt werden dürfen, noch Erzieher innerhalb der Gruppen umgesetzt werden können.

Die Fallzahlen sinken zwar leicht, dennoch ist das Infektionsgeschehen in den Kindergärten weiter vorhanden.

Auch ab 20.12.2021 öffnen die Kindergärten um 07:00 Uhr und schließen um 16:00 Uhr gemäß dem „Stufenkonzept für Kindergärten in Trägerschaft der Stadtverwaltung Gotha – Stand 09.09.2021“.

Aufgrund der weiterhin angespannten Personalsituation bleibt es für die Kindergärten „Reggio Kinderhaus“, „Sonnenblume“, „August Köhler Kinderhaus“ und „Spatzennest“ bei den Ausnahmen zur Öffnungszeit. Diese vier Kindergärten öffnen um 07:00 Uhr und schließen bereits um 15:00 Uhr.

Die Stadtverwaltung hofft sehr, dass die Zeit der Schließung über den Jahreswechsel Entspannung bezüglich des Infektionsgeschehens bringt und zum Jahresbeginn ausreichend pädagogisches Personal zur Verfügung stehen wird.

Ab dem 03.01.2022 werden alle Kindergärten in kommunaler Trägerschaft von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet sein. Die wöchentliche Prüfung, ob die gewünschten Öffnungszeiten eingehalten werden können, wird ab dem 06.01.2022 wieder aufgenommen.

Die Stadtverwaltung dankt allen Eltern für das bisher entgegengebrachte Vertrauen und Verständnis für die aktuelle Situation.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.