Verkehrsinformationen: Gutenbergstraße, Remstädter Weg, Eschleber Straße/An der Wolfgangwiese

Kranabbau Gutenbergstraße 6-10 am 04.10.2021
Am 04.10.2021 erfolgt im Zeitraum von 07-13 Uhr eine Vollsperrung der Gutenbergstraße für den fließenden Fahrzeugverkehr. Grund hierfür ist der Abbau eines Baukranes.

Weiterführung Komplexmaßnahme – Verlegung Gashochdruckleitung Gotha Nord – im Remstädter Weg
Aufgrund des nächsten Bauabschnittes der Komplexmaßnahme „Verlegung der Gashochdruckleitung Gotha Nord“, wird ab dem 04.10.2021 der Remstädter Weg zwischen Brauhausstraße und Heutalsweg für den fließenden Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Boderneuerung Eschleber Straße/An der Wolfgangwiese 01.10.2021 bis 06.10.2021
Im Zeitraum von Freitag, dem 01.10.2021 bis voraussichtlich Mittwoch, dem 06.10.2021 wird die Straße „An der Wolfgangwiese“, aus Richtung Eschleber Straße, für den fließenden Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund hierfür ist die Fahrbahnerneuerung in der Eschleber Straße und die damit verbundene Boderneuerung zur Straße „An der Wolfgangwiese“. Infolge der Maßnahme wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Zufahrt aus Richtung „Am Wiegwasser“ gewährleistet. In Verbindung mit der Ausführung der Arbeiten erfolgen ebenfalls Einschränkungen im ruhenden Verkehr.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.