Freitag, Dezember 27, 2024

Die Thüringer Familienkarte kommt – 50 Euro pro Kind für Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Familien mussten in Folge der Corona-Pandemie sehr viele Einschränkungen hinnehmen und Herausforderungen meistern. Als Reaktion darauf hat der Thüringer Landtag beschlossen, dass jedes kindergeldberechtigte Kind in diesem Jahr einen Betrag von 50 Euro erhält, um damit kostenlos Kultur- und Freizeitangebote nutzen zu können: Die Thüringer Familienkarte.

Die Thüringer Familienkarte ist jetzt als Gutscheinheft in 39 Abholstellen landesweit verfügbar, in jedem Landkreis befindet sich mindestens eine Ausgabestelle. Genutzt werden können die Gutscheine in derzeit fast 150 Kultur- und Freizeiteinrichtungen, es kommen täglich weitere hinzu. Unter den Annahmestellen sind aktuell 47 Museen, 26 Hallen- und Freibäder, neun Theater und Orchester, acht botanische Gärten und Parks sowie sieben Zoos und Tierparks. Ein vollständige Liste der teilnehmenden Einrichtungen gibt es auf der Internetseite des Thüringer Sozialministeriums unter www.tmasgff.de/familienkarte.

Sozialministerin Heike Werner erklärt zum Start der Thüringer Familienkarte: „Die Pandemie war und ist für Familien eine äußerst anstrengende Zeit. Schule und Kindergarten waren ebenso lange Zeit geschlossen wie viele Freizeiteinrichtungen. Der Thüringer Landtag hat mit breiter Mehrheit beschlossen, dass es eine kleine Wiedergutmachung geben soll: 50 Euro pro Kind für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, ein landesweites Netz an Ausgabestellen zu organisieren und dass rund 150 Einrichtungen dabei sind, die die Gutscheine akzeptieren. Die Gutscheine können sowohl von Kindern und Jugendlichen – zum Beispiel im Schwimmbad – als auch von erwachsenen Begleitpersonen genutzt werden. Ich rufe alle Familien auf: Holen sie sich bitte Ihre Familienkarte und nutzen sie die Gutscheine. Das tut den Kindern gut und ist zudem eine Unterstützung für die Freizeiteinrichtungen.“

Die Familienkarte bringt keinen Rabatt auf den Eintrittspreis im Sinne eines Ermäßigungsheftes, sondern die Coupons werden als direktes Zahlmittel eingesetzt. Das heißt: Familien können bis zum Maximalwert von 50 Euro pro Kind mit den Gutscheinen anstelle von Geld bezahlen, sei es im Erfurter Zoo, in den Saalfelder Feengrotten, im Baumkronenpfad Hainich oder in vielen anderen Thüringer Ausflugszielen.

Alle Familien mit kindergeldberechtigten Kindern erhalten in dieser Woche einen Brief mit den wichtigsten Informationen zur Thüringer Familienkarte. Der untere Abschnitt dieses Anschreibens kann abgetrennt und in einer der Ausgabestellen gegen die Familienkarte eingetauscht werden. Es wird nur ein Anschreiben pro Haushalt versandt. Familien mit mehreren Kindern müssen in der Ausgabestelle nachweisen, dass sie zum Erhalt mehrerer Gutscheinhefte berechtigt sind, beispielsweise durch Vorlage des Kindergeldbescheides. Der Kindergeldbescheid wird vor Ort nur kurz geprüft, es erfolgt keine Speicherung oder Verarbeitung der Daten, es muss auch keine Kopie abgegeben werden. Falls Familien bis zum 10. August keinen Brief erhalten haben oder er verloren gegangen sein sollte, kann die Thüringer Familienkarte trotzdem abgeholt werden. In diesem Fall muss vor Ort in der Ausgabestelle auf einem Formular mit Adresse und Unterschrift bestätigt werden, dass man nur ein Gutscheinheft pro kindergeldberechtigtem Kind abholt.

Für die Thüringer Familienkarte stehen im Landeshaushalt in diesem Jahr insgesamt 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Großteil des Betrages dient zur Finanzierung der Gutscheine. Die teilnehmenden Einrichtungen rechnen die eingenommenen Gutscheine gegenüber der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) ab und erhalten dann eine Erstattung in entsprechender Höhe. Außerdem wird ein Teil der Haushaltsmittel zur Entwicklung einer App verwendet, mit der die Thüringer Familienkarte auch digital verfügbar gemacht werden soll.

In Thüringen leben rund 360.000 kindergeldberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Alle wichtigen Informationen zur Thüringer Familienkarte gibt es auf der Internetseite www.tmasgff.de/familienkarte.

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