Erfolgreiche Alkohol- und Drogenkontrollen im Gothaer Stadtgebiet

Anzeige

Gotha – Landkreis Gotha (ots)

Erfolgreich waren Beamte der Gothaer Polizei am Sonntagnachmittag bei durchgeführten Verkehrskontrollen im Gothaer Stadtgebiet. Es konnten gleich vier Fahrer festgestellt werden, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss standen. Den Anfang machte ein 22-jähriger BMW-Fahrer gegen 13.20 Uhr in der Südstraße, welcher unter Cannabiseinfluss stand. Gegen 13.52 Uhr wurde in der Kindleber Straße ein Mountainbike-Fahrer kontrolliert. Der 46-Jährige hatte so viel Alkohol konsumiert, dass sein Atemalkoholwert bei über 2,3 Promille lag. Um 15.00 Uhr wurde in der Stölzelstraße ein BMW-Fahrer mittels Drogentests des Kokainkonsums verdächtigt und zuletzt um 16.00 Uhr ein Hummer-Fahrer in der Friedrich-Jacobs-Straße kontrolliert, welcher 0,8 Promille Alkohol in der Atemluft aufwies. Allen Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen nun in nächster Zeit mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen, bzw. einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. (av)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.