Information zu Elternbeiträgen für kommunale Kindergärten
Zahlungsaussetzung aufgrund der Schließung der Einrichtungen im Zuge der Corona-Pandemie
Aufgrund der noch andauernden Notbetreuung in den Kindergärten der Stadt Gotha in Folge der pandemischen Lage werden im Monat Mai 2021 zunächst keine Elternbeiträge erhoben. Der Gebühreneinzug seitens der Stadtverwaltung Gotha wird ausgesetzt.
Eltern, deren Kinder an der Notbetreuung an mindestens sechs Tagen teilnehmen, sind dennoch gebührenpflichtig. Eine Verrechnung der Gebühren erfolgt im Nachgang.
Eltern, deren Kinder nicht an der Notbetreuung teilnehmen, können ihren Dauerauftrag für den Monat Mai 2021 aussetzen.