KulTourStadt Gotha GmbH bewirbt sich für den Kultursommer 2021

Für das Vorhaben rückt der Gothaer Kulturgarten im Tierpark Gotha erneut in den Fokus.

Bereits zu den sommerlichen Tierparkkonzerten im vergangenen Jahr hat sich der Konzertgarten im Tierpark Gotha als beliebter Veranstaltungsort etabliert. Im Rahmen der Bewerbung für das Förderprogramm „Kultursommer 2021“ steht er als naturnaher „Kulturgarten“ unter freiem Himmel erneut im Rampenlicht und rückt somit auch den Tierpark Gotha in die Öffentlichkeit, der unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie und den langen Schließzeiten finanziell gelitten hat. Mithilfe des Förderprogramms möchte die KulTourStadt Gotha GmbH im Jahr 2021 eine jährlich wiederkehrende Veranstaltungsreihe entwickeln, welche zu einem festen Bestandteil der Kultur in Gotha wird und unvergessliche Konzerterlebnisse schafft.

Als Zeitraum für die Veranstaltungsreihe ist, sofern der Zuschlag erteilt wird, der 1. Juli bis 19. September 2021 angedacht. Diese Zeitspanne von über zwei Monaten bietet die Möglichkeit, viele unterschiedliche Künstler am Projekt zu beteiligen. Ziel ist es, die Wiederbelebung verschiedener Institutionen der Kultur für die Zeit nach dem Lockdown anzukurbeln und so die dringend benötigte Kultur so verantwortungsbewusst wie möglich neu starten zu können.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.