Neue Allgemeinverfügung präzisiert Umgang in Gastronomie und zu Himmelfahrt

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Klarheit für Gastronomen und Himmelfahrtsausflügler

Mit einer neuen Allgemeinverfügung schafft der Landkreis Gotha Klarheit für Kunden und Anbieter im Umgang mit gastronomischen Angeboten im Wonnemonat Mai. Um die Interessen der Gastwirtschaften sowie des Infektionsschutzes überein zu bringen und Menschenansammlungen vor Lokalitäten zu vermeiden, wird der Verzehr von abgegebenen Speisen und Getränken erst außerhalb eines 75-Meter-Radius´ von der Ausgabestelle gestattet. Aus gleichem Grund werden am Himmelfahrtstag (13. Mai) erneut musikalische Darbietungen an oder in Gaststätten sowie auf öffentlichen Plätzen untersagt.

Die klarstellende Regelung wurde notwendig aufgrund der zunehmend wahrnehmbaren Missachtung der Kontaktbeschränkungen rund um gastronomische Angebote, die den Trend der langsam, aber immerhin sinkenden Inzidenzzahlen für den Landkreis Gotha gefährden.

Die Allgemeinverfügung tritt zum 8. Mai in Kraft und erstreckt sich bis 30. Mai 2021. Der Volltext ist unter www.landkreis-gotha.de zu finden.

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