Mehrere Feststellungen von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Gotha (ots)

Im Landkreis Gotha wurden gestern zahlreiche Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr festgestellt. Gestern Abend unterzogen Polizeibeamte zwischen Friedrichroda und Bad Tabarz einen 26-jährigen Skoda-Fahrer einer Verkehrskontrolle. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Dem Fahrer wurde zu Beweiszwecken in einem Krankenhaus Blut abgenommen. In Gotha wurde am Abend ein 44-Jähriger in der Waltershäuser Straße mit seinem VW angehalten. Auch bei ihm verlief ein Drogentest positiv und er musste zu einer Blutentnahme in ein Krankenhaus. Gegen 19.00 Uhr stoppten Polizisten in der Lindemannstraße einen stark alkoholisierten Radfahrer. Ein Atemalkoholtest bei dem 59-Jährigen ergab einen Wert von rund 2,2 Promille. Er wurde zu einer Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht und muss sich nun auch als Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr, eine Straftat, verantworten. Am Nachmittag meldeten Zeugen einen alkoholisierten Roller-Fahrer im Stadtgebiet Gotha. Durch entsprechende Beschreibung und Lotsung konnte er auf dem Weg nach Eisenach angehalten werden. Ein Atemalkoholtest mit dem 60-Jährigen ergab einen Vorwert von rund 1, 4 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt sowie zu Beweiszwecken Blut abgenommen.

Alkohol, Medikamente und Drogen wirken sich bekanntermaßen auf die Fahrtüchtigkeit aus. Bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,2
Promille) können z. B. das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt („Tunnelblick“),
Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit
zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich „Ausfallerscheinungen“ im Straßenverkehr enorm.

Der individuelle Promillegehalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Menge des konsumierten Alkohols spielt die körperliche Konstitution (Geschlecht, Körpergewicht) eine ausschlaggebende Rolle.

Medikamente und Drogen können die Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol beeinflussen. Selbst bei niedrigen Dosierungen sind bereits „Ausfallerscheinungen“ möglich. Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.

Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die „Verkehrstauglichkeit“sehr lange beeinflusst.

Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B.: getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung, körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut.

Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt. Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.


Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.

Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen.

Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert 6 Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet werden.

Die Promillegrenzen gelten als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können härtere Strafen die Folge sein.

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es
sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe).

Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und
Drogen! Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen!
Mehr unter: www.polizei-beratung.de. (ah)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

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