Spendenerfolg für äthiopische Partnerstadt Adua

Freundeskreis dankt den SpenderInnen für ihr Engagement

Der Freundeskreis GothAdua e. V. zieht Resümee aus seiner Sonderspendenaktion zur Corona-Soforthilfe.

„Wir sind von dem großem Zuspruch überwältigt“,

erklärt die Spitze des Vereins mit Peter Leisner und Kerstin Götze-Eismann, die seit der Gründung jenem Partnerschaftsverein vorstehen, der sich für die Zusammenarbeit der Residenzstadt Gotha und ihrer äthiopischen Partnerstadt Adua einsetzt.

„Wir danken allen Gothaerinnen und Gothaern, sowie den Spendern aus nah und fern, für ihre große Unterstützung. Das ist nicht selbstverständlich.“, so Leisner.

Insgesamt konnten 10.373 Euro allein in Form von Geldspenden zur Abmilderung der Corona-Krise in Adua eingenommen werden. Davon ist jeder Euro direkt zu den Freunden in der äthiopischen Partnerstadt geschickt worden. Die Gelder werden dringend benötigt, um die Ärmsten der Armen zu unterstützen. Lebensmittel, Desinfektionsmittel und Hygieneartikel werden vor Ort an viele Menschen verteilt, die die Krise besonders hart getroffen hat, in der in Äthiopien das öffentliche und wirtschaftliche Leben heruntergefahren wurde. Ein Teil des Geldes wird insbesondere für das Waisenhaus in Adua bereitgestellt, das durch den Verein schon seit seiner Gründung finanziell unterstützt wird.

Die Reaktionen aus Adua über die Spendenaktion in Gotha sind geprägt von großer Dankbarkeit. Die Spenden aus Gotha versetzen die äthiopischen Partner auch in die Lage, gerade Familien mit Kindern zu unterstützen. Da Äthiopien zusätzlich in diesem Jahr mit einer Heuschreckenplage zu kämpfen hat, ist jede Handreichung willkommen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.