Montag, November 25, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Besuchsregelungen in den Alten- und Pflegeheimen der Städtische Heime Gotha gGmbH

Besucher von Bewohnerinnen und Bewohnern der Städtische Heime Gotha gGmbH können sich auch in Zeiten des Corona-Virus vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtische Heime Gotha gGmbH wenden, welche derzeit ein neues Besuchskonzept entwickeln, das den aktuellen Weisungen und Bestimmungen entspricht.

Unter Beachtung bestehender Infektionsschutzmaßnahmen und -regelungen werden Besuche mit großem Bestreben ermöglicht. Derzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten für Besuche in den Einrichtungen, die im aushängenden Besuchskonzept ersichtlich sind.

Bewohnerinnen und Bewohner, die sich selbstständig bewegen, können sich weiterhin jederzeit mit Angehörigen und Freunden treffen. Die Heimaufsicht spricht sich dafür aus, dass Besuche nun ausdrücklich vorzugsweise in den Außenbereichen stattfinden sollen.

Es besteht natürlich auch wie gewohnt die Möglichkeit, Besuche in festgelegten Besucherbereichen zu realisieren. Die Zahl der Personen ist jedoch aufgrund der Größe der betreffenden Räume begrenzt. Bettlägerige Bewohner können Besuche im Bewohnerzimmer empfangen.

Sind Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen auf Hilfe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, so wird darum gebeten, den Besuch anzumelden, um eine optimale und angenehme Vorbereitung durch das Pflege- und Betreuungspersonal zu gewährleisten. Terminabsprachen zu den neu geltenden Besuchszeiten sind in den Heimverwaltungen möglich (APH „August Creutzburg“, Tel.: 03621 3860, APH „Pestalozzistraße“ und APH „Albert-Schweitzer-Haus“, Tel.: 03621 72560).

Der Schutz der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher hat in jedem Fall oberste Priorität und es wird um gegenseitige Rücksichtnahme zur Gewährleistung dessen gebeten. Dies umfasst auch die strikte Einhaltung der Hygieneregeln der Einrichtungen.

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