Vermisster wohlbehalten aufgefunden

Anzeige

Crawinkel (Landkreis Gotha) (ots)

Ein 20-Jähriger (rumänisch) ging gestern am frühen Abend mit mehreren anderen Personen in einem Waldstück spazieren. Auf der Strecke entschloss sich der junge Mann alleine weiter zu laufen und trennte sich von der Gruppe. Seine Begleiter kehrten zu ihren auf einem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen zurück und warteten. Als der 20-Jährige nach ca. zwei Stunden immer noch nicht zurückkehrte und er auch kein Handy mit sich führte, verständigten die Anderen gegen 20.30 Uhr die Polizei. Diese ging aufgrund den geschilderten Abläufen und der Ortsunkundigkeit des 20-Jährigen von einem Unglücksfall aus. Es wurde am Abend bis zum heutigen Morgen mit Beamten der Gothaer Polizei, mit Suchhunden und dem Polizeihubschrauber nach dem Vermissten gesucht. Gegen 08.00 Uhr konnte der 20-Jährige im Wald in Crawinkel wohlbehalten aufgefunden werden. (mwi)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Thüringer Polizei
Telefon: 03621-781805
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.