Vorbehaltlich der beabsichtigten gesetzlichen Regelung der Landesregierung im so genannten Mantelgesetz werden die Elternbeiträge für den Hort auch für den Monat Juni ausgesetzt.
Für die Horte der sieben staatlichen Grundschulen in Gotha gilt eine dem Vormonat entsprechende Verfahrensweise:
1. Für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat Juni die Abbuchung automatisch eingestellt.
2. Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten, werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat Juni bei ihrer Bank auszusetzen.
3. Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat Juni bitte nicht vor.
Die gegebenenfalls erforderlichen Änderungen von Bescheiden für die Elternbeiträge in den Schulhorten werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.