Landkreis Gotha setzt Hortgebühren aus

Auch für den Monat Mai setzt der Landkreis Gotha die Pflicht zur Zahlung der Hortgebühren vorerst aus. Bei Konten, für die dem Landratsamt Gotha eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt worden ist, wird die Kreiskasse für Mai keine Abbuchung vornehmen. Eltern, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für den Mai auszusetzen. Eltern, die die Hortgebühren selbst überweisen, werden gebeten, diese Überweisung für den Monat Mai nicht vorzunehmen. Eltern, die für die Monate April und Mai schon Zahlungen der Hortgebühren geleistet haben, erhalten diese zeitnah zurück erstattet. Die Hortgebührenbescheide werden zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

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